Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

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WSchaefer
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Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von WSchaefer » Di, 04.03.2008 21:04

An die Polizei

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ergänzend zu unseren Anzeigen und Strafanträgen wegen Körperverletzung gemäß Â§ 223 StGB gegen die RAG Deutsche Steinkohle AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Bernd Tönjes, geboren am 25.12.1955 in Dorsten, möchten wir zusätzlich zum Anhörungsbogen folgende Aussagen machen:

Seit mehreren Jahren leiden wir unter den bergbauinduzierten Erdbeben in unserer Region. Alleine in diesem Jahr hatten wir hier in Saarwellingen insgesamt 38 (!) Beben (laut Freiburg, die Messstation EMSC meldete noch mehr!). Im Jahr 2007 (seit Juni 07) meldete die Uni Freiburg 56 Beben! Nicht aufgelistet sind die zahlreichen schwächeren Beben, die von der Erdbebenwarte der Uni Freiburg nicht erfasst wurden (sehr wohl aber vom EMSC).

Mein Mann und ich erschraken bei jedem Beben derart, dass wir Herzrasen verspürten, noch lange nach den Beben zitterten und Kreislaufprobleme bekamen. Bei mehreren schweren Erdbeben bekamen wir Angst um unser Leben. Nachts schreckten wir oft durch Erdbeben aus dem Schlaf auf. Wenn es mal nicht bebte, wurde unser Schlaf durch Träume von Erdbeben und damit verbundenes Erschrecken unterbrochen.

Die Schlafstörungen, Angstzustände und gehäuft auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigten sind durch die beigefügten Atteste von Dr. med. … belegt.

Das stärkste bisher da gewesene Erdbeben im Saarland von Samstag, 23.02.2008, mit 4,0 auf der Richterskala (nach der Uni Freiburg, der EMSC meldete 4,4) und 93,5 mm/sec. Schwinggeschwindigkeit erschütterte eine ganze Region. Auch mein Mann und ich erlebten diesen lauten Knall, das Wackeln der Wände, Wellenbewegungen durch´ s Haus, umfallende Bücher und Gegenstände und panikartige Zustände! In unserer Straße in Saarwellingen stürzte ein Schornstein ein, Ziegeln fielen auf die Straßen. Unser Flüssiggastank wurde hin und her bewegt!. Das Haus hat jetzt zahlreiche Risse mehr! Von der katholischen Kirche Saarwellingen stürzten riesige Gesteinsbrocken … alle Menschen liefen verzweifelt auf die Straßen … es herrschte Ausnahmezustand!!! Alle Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei, DRK usw. waren unterwegs!
Es ist ein großes Glück, einem Wunder oder Gottes schützender Hand zu verdanken, dass das Beben 1 Stunde nach der Kinderbibelstunde passierte, weil kurz vor dem Beben noch 30 Kinder auf den Kirchentreppen standen! Nicht auszudenken was passiert wäre, wenn die Gebäudeteile auf Kinder gestürzt wären!

Das Erlebnis führte bei uns zu einem starken gesundheitlichen Zusammenbruch!
Mein Mann leidet durch die starken Beben unter Herzbeschwerden mit vermehrt auftretenden Herzrhythmusstörungen, was insbesondere deswegen gefährlich ist, weil er eine Vorschädigung am Herzen hat (siehe ärztliches Attest!)
Ich selbst leide unter ausgeprägten Angstzuständen, Schlafstörungen, Herzbeschwerden und deutlich höherer Infektanfälligkeit. Ich bin seit einiger Zeit arbeitsunfähig geschrieben, mein Mann versuchte, trotz körperlich, seelischer Belastungen dennoch zur Arbeit zu gehen, musste jetzt aber auch krankheitsbedingt zu Hause bleiben (siehe Kopien der AU-Bescheinigungen).

Es ist einfach schrecklich, was die bergbauinduzierten Erdbeben der letzten Monate und insbesondere das große Beben am Samstag für die Menschen der Region bedeuten: Kinder in Saarwellingen dürfen die beschädigte Schule nicht mehr besuchen, die katholischen Christen müssen in eine andere Kirche ausweichen, Mitarbeiter des Rathauses können in ihren Büros nicht mehr arbeiten, Menschen leiden psychisch und körperlich nach den Beben, haben Ängste vor neuen Beben und müssen sich noch ohne rechtsstaatliche Hilfe um die Behebung der Schäden und angemessene Entschädigungsleistungen durch die RAG kümmern.
Die Folgen ließen sich unendlich fortführen.

Bei allem Verständnis für die Lage der Bergleute sollte man nicht vergessen, welche Ängste, Schäden an Körper und Seele, Ohnmachtsgefühle und Schäden an Gebäuden bereits von den Bergbaubetroffenen hingenommen werden mussten. ... Arbeitsplätze sind wichtig, aber was nutzt es den Bergleuten, die im Erdbebengebiet wohnen, wenn sie von der Arbeit nach Hause kommen und Ihr Haus, für das sie gearbeitet haben, in Schutt und Asche liegt oder gar noch Schlimmeres passiert? Es gibt im Erdbebengebiet auch Bergleute, die die Ängste der Bergbaubetroffenen kennen und teilen!

Unserer Meinung nach hat Herr Bernd Tönjes, Vorstandsvorsitzender der RAG, grob fahrlässig gehandelt. Ihm waren die geologischen Besonderheiten im Saarland sehr wohl bekannt. Es gab zahlreiche geologisch Gutachten und Warnungen der Bürgerinitiative Igab Saar. Zuletzt noch bei der Stadtratssitzung Saarlouis am 12.02.2008, bei der auch der Leiter des Bergwerkes Saar, Herr Gerhard Bronder und der Werkmarkscheider Volker Hagelstein anwesend waren.

Aus dieser Presseerklärung der RAG vom 25.02.08, die zur Beruhigung der Bergbaubetroffenen in Nordrhein-Westfalen nach dem schweren Erdbeben im Saarland gedacht war, geht hervor, dass die RAG sehr wohl informiert war über die gefährlichen geologischen Bedingungen im Saarland (mächtige Sandsteinschichten, hoher Gebirgsdruck, Mächtigkeit der Kohleflöze verbunden mit Doppelstrebabbau und hoher Abbaugeschwindigkeit).

Geologische Besonderheiten im Saarland
25.02.2008 - Bergbaubedingte Erderschütterungen mit einer Intensität wie am vergangenen Samstag im Saarland sind in Nordrhein-Westfalen noch nie aufgetreten und auch nicht zu erwarten. Grund ist die völlig unterschiedliche geologische Situation.
Im Saarland besteht anders als in NRW oberhalb des Abbaus das Gebirge überwiegend aus festen Gesteinsschichten mit einem Sandsteinanteil von bis zu 70 Prozent. Dieser besonders hohe und harte Sandsteinanteil speichert mehr Spannungen als das weichere Gebirge im Ruhrgebiet und gibt sie anschließend frei.
Je nach Festigkeit oder Sprödigkeit kennzeichnet diese Schichten ein langsames oder schnelles Bruchverhalten. Besonders sprödes Verhalten zeigen die im Saarland häufig anzutreffenden mächtigen Sandsteinschichten. Diese Schichten biegen sich zunächst nur bis zu einem gewissen Maß, ohne dass sie brechen. Werden Sie dann weiter beansprucht, brechen Sie plötzlich und verursachen damit die Erderschütterungen. Die Schallwelle durchläuft das Gebirge, trifft auf die Tagesoberfläche und erzeugt Schwingungen im Untergrund.
Verstärkend kommt im Saarland der hohe Gebirgsdruck durch die Abbautiefe von rund 1400 Meter, die Mächtigkeit der Flöze sowie der im Vergleich zur Ruhr nur in einem Flöz durchgeführte Abbau in der Primsmulde hinzu.
Sandsteinhaltige Schichten gibt es im Ruhrgebiet zwar auch, sie sind aber weniger mächtig als an der Saar. Zudem gibt es dämpfendes Deckgebirge.
Sämtliche Faktoren zusammen – Zusammensetzung des Gebirges, Gebirgsdruck und Mächtigkeit der Flöze – führen dazu, dass die bergbaubedingten Erderschütterungen an der Ruhr eine deutlich geringere Intensität als an der Saar haben.


Wir werfen Bernd Tönjes und den Verantwortlichen der RAG, insbesondere dem Bergwerksdirektor an der Saar Gerhard Bronder und Werkmarkscheider Volker Hagelstein vor, grob fahrlässig das Leben und die Gesundheit von ca. 150.000 Menschen im Abbaugebiet gefährdet zu haben.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche ... feleistung

Fahrlässig handelt, wer einen Straftatbestand (z. B. fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB) rechtswidrig und vorwerfbar verwirklicht, ohne die Verwirklichung zu erkennen und zu wollen.
Gemeine Gefahr ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte. Es ist unerheblich, ob die Gefahr plötzlich eintritt. Eine gemeine Gefahr liegt z. B. vor, wenn ein erhebliches Hindernis auf der Fahrbahn liegt oder giftiges Gas bei einem Chemieunfall entweicht.
Unter gemeiner Not sind die Allgemeinheit betreffende Notlagen von einer gewissen Erheblichkeit zu verstehen. Dazu zählt z. B. der plötzliche Ausfall der Strom- und Wasserversorgung in einer Gemeinde oder eine drohende Ãœberschwemmungsgefahr.


Zudem liegt unseres Erachtens gemäß Â§ 323c des Strafgesetzbuches eine unterlassene Hilfeleistung vor, weil trotz gemeiner Gefahr und Not nicht die Hilfe geleistet wurde, die durch die RAG erforderlich gewesen wäre!!!

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Aus Wikipedia:
Unterlassene Hilfeleistung:
Wird dagegen nicht geholfen, so können sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich erhebliche Folgen auf den Nichthelfer zukommen; selbst dann, wenn er die Notlage nicht erkennt, allerdings nur, wenn er Anzeichen für solch eine Situation wahrnimmt und sich nicht weiter darum kümmert.
Die rechtlichen Aspekte der ersten Hilfe können in zwei große Bereiche aufgeteilt werden. Dabei geht es zum einen um die strafrechtliche Seite, also um die Frage welches Tun oder Unterlassen der Gesetzgeber für strafwürdig hält. Zum anderen geht es auf der zivilrechtlichen Seite um die Fragen, ob der Helfer evtl. dem Opfer einen Schaden zu ersetzen hat und ob und gegen wen der Helfer Ansprüche auf Erstattung eigener Aufwendungen hat

Selbst jetzt, nach der Katastrophe vom 23.02.08 hält die RAG-Führung an der Weiterführung des Bergwerkes Saar fest und will somit vorsätzlich weitere Schäden an Leib und Leben, Gesundheit und Privateigentum riskieren! Dies ist für uns als Betroffene nicht hinnehmbar!!!

Wir sehen unsere Auffassung auch gestützt durch das Bundesberggesetz:

Bundesberggesetz
Geltung ab 1980-08-21. Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 9.12.2006 I 2833
§ 55 BBergG, Zulassung des Betriebsplanes
(1) 1 Die Zulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52 ist zu erteilen, wenn …
3. die erforderliche Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigter und Dritter im Betrieb, insbesondere durch die den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik entsprechenden Maßnahmen, sowie dafür getroffen ist, daß die für die Errichtung und Durchführung eines Betriebes auf Grund dieses Gesetzes erlassenen oder geltenden Vorschriften und die sonstigen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, …
5. für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs Sorge getragen ist, …
9. gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung nicht zu erwarten sind …
(2) Für die Erteilung der Zulassung eines Abschlußbetriebsplanes gilt Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 13 mit der Maßgabe entsprechend, daß

1. der Schutz Dritter vor den durch den Betrieb verursachten Gefahren für Leben und Gesundheit auch noch nach Einstellung des Betriebes … sichergestellt sein müssen.

Demnach ist auch der Straftatbestand gemäß Â§ 146 BBergB erfüllt:

Bundesberggesetz
Geltung ab 1980-08-21. Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 9.12.2006 I 2833
§ 146 BBergG, Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 145 Abs. 1 Nr. 6, 8, 9, 13a, 16 und 17, auch in Verbindung mit § 145 Abs. 2, oder in § 145 Abs. 3 Nr. 2 bezeichnete Handlung begeht und dadurch das Leben oder die Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(2) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat das Leben oder die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder leichtfertig den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines Menschen (§ 226 des Strafgesetzbuches) verursacht.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 145 BBergG
§ 147 BBergG
Ãœbersicht
Daten bereitgestellt durch Juris
Aufbereitet durch Artegic
im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts


Wir bitten Sie daher, unsere Strafanzeige dahingehend zu erweitern!
Mit freundlichen Grüßen
S. und W. Schäfer

DSKOpfer
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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von DSKOpfer » Di, 04.03.2008 21:28

Liebe Familie Schäfer,
ich wollte euch ein großes Lob für eure Mühe bezüglich des Strafantrages aussprechen. Ich bin kein Jurist, aber euer Schreiben ist umfassend und gut durchdacht.

Viele Grüße
DSKOpfer

PS: So engagiert müssten noch viel mehr Leute sein!

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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von merlin » Di, 04.03.2008 21:36

..prima geschrieben. Wenn der Staatsanwalt mal wieder ablehnt - wie immer - kann man noch deutlicher zeigen wie rechtlos wir sind
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
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die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
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Thomas82
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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von Thomas82 » Di, 22.04.2008 8:14

Auch ich muss sagen sehr gut und ausführlich ein dickes Lob an euch !!!

die antwort darauf allerdings können wir uns fast denken .

Auch ich habe heute wieder einen Brief von der Oberstaatsanwaltschaft zurück bekommen ,

wie immer die DSK/RAG darf unsere Häuser zerstören und unser Leben beeinträchtigen ihnen kann NICHTS vorgeworfen werden .

Eine riesen Schweinerei !

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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von merlin » Di, 22.04.2008 17:38

Den bekam ich am Samstag.... :x
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pks
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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von pks » Fr, 25.04.2008 11:12

merlin hat geschrieben:Den bekam ich am Samstag.... :x
Wer so kämpft wie Merlin, wird auch gewinnen, sicher!
Dafür sorgen wir!!!

Man sieht sich
am Montag
pks

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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von merlin » Fr, 25.04.2008 11:38

..Dein Wort in Gottes Gehörgang.... :oops: :? man sieht sich................. :)
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whitechristmas
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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von whitechristmas » Fr, 25.04.2008 13:03

Ich habe Ende letzten Jahres beim schweren doppelbeben Anzeige auf Körperverletzung erstattet und habe die Tage ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten. Das Verfahren wurde eingestellt. Wenn es von Nöten ist kann ich gerne das Schreiben hier im Forum veröffentlichen! Aber ich glaube, dass das Schreiben allseits bekannt sein dürfte.

whitechristmas

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WSchaefer
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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von WSchaefer » Fr, 25.04.2008 14:49

Hallo Whitechristmas,
wir würden uns freuen, wenn Du das Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft hier einstellen würdest!!!
Viele Grüße von
S. und W. Schäfer

whitechristmas
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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von whitechristmas » Sa, 26.04.2008 17:16

Hallo zusammen,
hier das Schreiben der Staatsanwaltschaft von dieser Woche (das Schreiben wurde per OCR digitalisiert, es können Fehler in der Rechtschreibung vorkommen):

Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Deutschen Steinkohle AG und des Oberbergamtes
wegen Verursachens von Erschütterungen, Körperverletzung und Sachbeschädigung
Ihre Strafanzeige wegen bergbaubedingter Erderschütterungen vom 26.11.2007, 08:58 Uhr

Sehr geehrte(r) xxxxxxxxx,
ich habe das auf Grund Ihrer Strafanzeige gegen Verantwortliche der Firma Deutsche Steinkohle AG und Beamte des Oberbergamtes eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt, da eine Straftat nicht vorliegt.
Der angezeigte Sachverhalt wurde von mir unter dem strafrechtlichen Gesichtspunkt des § 325a StGB (Verursachen von Erschütterungen), der § 223, 229 StGB (Körperverletzung) und des § 303 StGB (Sachbeschädigung) überprüft.
Dies führte zu folgendem Ergebnis:
Der Kohleabbau der Deutschen Steinkohle AG in dem von den Erschütterungen betroffenen Gebiet ist durch Rahmen- und Sonderbetriebspläne bestandskräftig genehmigt.
Die Saarländischen Verwaltungsgerichte haben in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass diese Betriebspläne dem geltenden Bergrecht entsprechen, so dass weder den Verantwortlichen der DSK noch den Beamten des Oberbergamtes als genehmigende Behörde ein Rechtsverstoß vorgeworfen werden kann.
Die von den Saarländischen Verwaltungsgerichten in verschiedenen Beschlüssen getroffenen Entscheidungen zur Sach- und Rechtslage sind für die Strafverfolgungsbehörden bindend.
Die bestandskräftigen Betriebspläne schützen so lange sie eingehalten werden die Betroffenen vor jeglicher Strafverfolgung; das Bergrecht geht insoweit dem Strafrecht vor.
Das Berggesetz sieht sowohl für Sach- als auch für bergbaubedingte Körper- und Gesundheitsschäden lediglich Schadensersatzansprüche vor, eine Strafverfolgung ist nicht möglich.
Die umweitschützende Vorschrift des § 325a StGB stellt die Verursachung von Erschütterungen beim Betrieb einer Anlage oder einer Betriebsstätte dann unter Strafe, wenn die Gesundheit eines Menschen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, dies jedoch nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass verwaltungsrechtliche Pflichten verletzt wurden.
Da die durchgeführten Abbaumaßnahmen wirksamen Betriebsplänen entsprechen, hindert diese verwaltungsrechtliche Grundlage auch unter dem Gesichtspunkt des § 325a StGB die Strafverfolgung, denn der Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät verbietet es strafrechtlich zu sanktionieren, was verwaltungsrechtlich erlaubt ist.
Ich vermag daher nicht einzuschreiten.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass bei unveränderter Sach- und Rechtslage auch bei zukünftigen bergbaubedingten Erderschütterungen aus den oben genannten Gründen eine Strafverfolgung nicht möglich sein wird und auch im Falle einer erneuten Anzeige eine Verfahrenseinstellung aus den obigen Erwägungen heraus erfolgen muss, Strafanzeigen können einen Abbaustopp nicht bewirken.
Zur Vermeidung von Wiederholungen beabsichtige ich bei zukünftigen Anzeigen Ihnen einen begründeten Einstellungsbescheid nicht mehr zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jülch
Oberstaatsanwalt


Ihr könnt mir ja mal eine Rückmeldung zukommen lassen!

Gruß,

whitechristmas

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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von WSchaefer » Sa, 26.04.2008 18:48

Danke Whitechristmas,
das ging ja schnell!
Bestürzend dieses Schreiben! Unser Rechtssystem ist eine einzige Katastrophe!
Wir stellen unser Antwortschreiben ein, wenn wir denn eines erhalten. Bis jetzt erhielten wir noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung!
S. und W. Schäfer

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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von Reinhold » Sa, 26.04.2008 22:33

Fast den gleichen Text sinngemäß habe ich bereits Mitte 2007 von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Insofern sind Strafanzeigen gegen die RAG oder den Bergwerksdirktor ja selbst das Bergamt sinnlos.
Die Kohlebarone dürfen gesetzlich legitimiert und von unseren Landesbehörden abgesegnet Häuser wackeln lassen, unsere Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen, ohne dass sie dafür strafrechtlich belangt werden können. Die DSK wusste immer schon, dass der Abbau nicht ohne Erdbeben zu machen ist. Somit wusste sie, ganz genau was sie uns zugemutet hat bzw immer noch zumutet. Und trotzdem wird/wurde weitergemacht auf Teufel komm raus, dh die bergbaulichen Beeinträchtigungen auf die Oberflächenbewohner und deren Eigentum ist/war vorsätzlich! Aber auch Vorsätzlichkeit reicht unserer Justiz nicht aus, um dem Treiben juristisch ein Einhalt zu gebieten. Armes, armes Saarland, wir sind halt tiefste bundesdeutsche Provinz, auch was die Justiz angeht. Im ürbrigen ist der milliardenhaft subventionierte Kohleabbau für mich ein Jahrhundertskandal, der seinesgleichen in dieser Republik sucht und unglaubliches Volksvermögen regelrecht verschwendet hat.
Anzeigen gegen die Kohlebarone kann man sich in diesem sogenannten Rechtsstaat also getrost ersparen, sie sind das Papier nicht wert!

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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von merlin » So, 27.04.2008 8:37

...mein Schreiben.....der gleiche Text......... :evil:
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von Andi » So, 27.04.2008 18:55

Die bestandskräftigen Betriebspläne schützen so lange sie eingehalten werden die Betroffenen vor jeglicher Strafverfolgung; das Bergrecht geht insoweit dem Strafrecht vor.
Das Berggesetz sieht sowohl für Sach- als auch für bergbaubedingte Körper- und Gesundheitsschäden lediglich Schadensersatzansprüche vor, eine Strafverfolgung ist nicht möglich.
Da hat also jemand völlig legal die Lizens zum Töten. :evil:
Sollte jemand beim nächsten Beben zu Tode kommen geht die RAG/DSK vollkommen straffrei aus der Sache raus und speisst die Betroffenen mit paar Euros ab...
Da kann ich nur hoffen, dass es keinen Bergbaubetroffenen erwischt, sondern einen Verursacher... :!:

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Re: Strafantrag / Strafanzeige gegen RAG

Beitrag von WSchaefer » Mo, 04.08.2008 16:38

Inzwischen haben auch wir ein Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhalten. Auch bei uns wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, da eine Straftat nicht vorläge. Der Text ist sozusagen deckungsgleich mit dem Schreiben an "WhiteChrismas", aber hier nochmal der Wortlaut:

"Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Deutschen Steinkohle AG und des Oberbergamtes
wegen Verursachens von Erschütterungen, Körperverletzung und Sachbeschädigung
Ihre Strafanzeige wegen bergbaubedingter Erderschütterungen vom 24.02.2008

Sehr geehrte(r) xxxxxxxxx,
ich habe das auf Grund Ihrer Strafanzeige gegen Verantwortliche der Firma Deutsche Steinkohle AG und Beamte des Oberbergamtes eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt, da eine Straftat nicht vorliegt.
Der angezeigte Sachverhalt wurde von mir unter dem strafrechtlichen Gesichtspunkt des § 325a StGB (Verursachen von Erschütterungen), der § 223, 229 StGB (Körperverletzung) und des § 303 StGB (Sachbeschädigung) überprüft.
Dies führte zu folgendem Ergebnis:
Der Kohleabbau der Deutschen Steinkohle AG in dem von den Erschütterungen betroffenen Gebiet ist durch Rahmen- und Sonderbetriebspläne bestandskräftig genehmigt.
Die Saarländischen Verwaltungsgerichte haben in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass diese Betriebspläne dem geltenden Bergrecht entsprechen, so dass weder den Verantwortlichen der DSK noch den Beamten des Oberbergamtes als genehmigende Behörde ein Rechtsverstoß vorgeworfen werden kann.
Die von den Saarländischen Verwaltungsgerichten in verschiedenen Beschlüssen getroffenen Entscheidungen zur Sach- und Rechtslage sind für die Strafverfolgungsbehörden bindend.
Die bestandskräftigen Betriebspläne schützen -so lange sie eingehalten werden -die Betroffenen vor jeglicher Strafverfolgung; das Bergrecht geht insoweit dem Strafrecht vor.
Das Berggesetz sieht sowohl für Sach- als auch für bergbaubedingte Körper- und Gesundheitsschäden lediglich Schadensersatzansprüche vor, eine Strafverfolgung ist nicht möglich.
Die umweltschützende Vorschrift des § 325a StGB stellt die Verursachung von Erschütterungen beim Betrieb einer Anlage oder einer Betriebsstätte dann unter Strafe, wenn die Gesundheit eines Menschen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, dies jedoch nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass verwaltungsrechtliche Pflichten verletzt wurden.
Da die durchgeführten Abbaumaßnahmen wirksamen Betriebsplänen entsprechen, hindert diese verwaltungsrechtliche Grundlage auch unter dem Gesichtspunkt des § 325a StGB die Strafverfolgung, denn der Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät verbietet es strafrechtlich zu sanktionieren, was verwaltungsrechtlich erlaubt ist.
Ich vermag daher nicht einzuschreiten.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass bei unveränderter Sach- und Rechtslage auch bei zukünftigen bergbaubedingten Erderschütterungen aus den oben genannten Gründen eine Strafverfolgung nicht möglich sein wird und auch im Falle einer erneuten Anzeige eine Verfahrenseinstellung aus den obigen Erwägungen heraus erfolgen muss, Strafanzeigen können einen Abbaustopp nicht bewirken.
Zur Vermeidung von Wiederholungen beabsichtige ich bei zukünftigen Anzeigen Ihnen einen begründeten Einstellungsbescheid nicht mehr zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jülch
Oberstaatsanwalt"


Wir befinden uns hier wirklich in einem rechtsfreien Raum!!!
Es ist ein Skandal, wie in unserem ach so demokratischen Rechtsstaat mit Bürgern umgegangen wird!!!

Die zugesagte schnelle und unbürokratische Entschädigung durch die RAG zieht sich nun auch schon viele viele Monate hin. Bisher haben wir noch keinen einzigen Cent von dieser Firma erhalten ... statt zügiger Schadensabwicklung nur Verzögerung, Hinhaltetaktik und Beschwichtigung!!!

Hierfür müssten sich die Zeitungen und Fernsehsendungen interessieren ... denn von dieser miserablen Behandlung und Entschädigungspraxis sind zahlreiche Menschen betroffen! Nach 1/2 Jahr Erdbebenterror 1/2 Jahr Kampf um eine gerechte Schadensregulierung.

Aber die Schadensverursacher an Körper- und Gebäudeschäden kommen ungeschoren davon ... und dürfen weitermachen wie bisher! Wo leben wir hier????

S. und W. Schäfer

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