Fassungslos ---- Hülzweiler

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Suedpol
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Re: Fassungslos ---- Hülzweiler

Beitrag von Suedpol » Mi, 09.04.2008 15:49

Andi Dommschwätzer,

1. Den Rempler hast Du übersehen, ;-)
2. die Lügner sind überführt: http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic ... a&start=45

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WSchaefer
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Re: Fassungslos ---- Hülzweiler

Beitrag von WSchaefer » So, 13.04.2008 22:42

http://www.sr-online.de/nachrichten/2557/760339.html

"Landesregierung antwortet auf Fragen
Der Kampf um die Kohle

Einige Zuschauerfragen konnten im Rahmen der Sendung "Der Kampf um die Kohle" nicht beantwortet werden. Der SR hat die Fragen zusammengefasst und an Landesregierung, RAG und Experten weitergeleitet. Die Antworten der Landesregierung liegen nun vor.

(09.04.2008) Vor und nach unserer Sondersendung "Der Kampf um die Kohle" am 2. April 2008 haben Zuschauerinnen und Zuschauer zahlreiche Fragen rund um das Thema "Bergbau im Saarland" gestellt. Dabei handelte es sich vielfach um detaillierte Fragen, die im Rahmen unserer Sendung nicht adäquat beantwortet werden konnten.

Die SR-Wirtschaftsredaktion hat sich deshalb dazu entschlossen, die Zuschauerfragen an dieser Stelle inhaltlich gebündelt zu beantworten, bzw. beantworten zu lassen. Die Landesregierung hat bereits Stellung genommen. Die Antworten der RAG und anderer Experten folgen in Kürze.

Hintergrund
Am 2. April gab es im SR-Fernsehen eine Sondersendung zum Thema Bergbau. Die einzelnen Beiträge sind auch als Videostream im Internet abrufbar.



Fragenkomplex: Abbaustopp
Viele Fragen befassen sich mit dem Abbaustopp in der Primsmulde Süd und dem Wiederanlaufen der Förderung im Flöz Grangeleisen. Dabei geht es vor allem darum, wie endgültig der Abbaustopp in der Primsmulde ist. Gibt es einen bindenden Vertrag zwischen RAG und dem Saarland, der rechtlich unangreifbar dokumentiert, dass die Primsmulde ein für alle Mal aufgeben ist?

Die Stellungnahme der Landesregierung:
Mit Blick auf die bislang schwerste bergbaubedingte Erderschütterung im Saarbergbau am 23.02.2008 hatten die saarländische Landesregierung und die Bergbehörden bekanntlich unverzüglich angeordnet, die Steinkohlenförderung im Feldesteil Primsmulde-Süd des Bergwerks Saar mit sofortiger Wirkung einzustellen. Unabhängig davon hat die RAG AG in eigener Verantwortung entschieden, den gesamten Betrieb des Bergwerks Saar vorläufig stillzulegen. Die Anordnung von Landesregierung und Bergbehörden erfolgte unbefristet. Ein weiterer Bergbau ist demnach nur möglich, wenn keine unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben oder gemeinschädliche Einwirkungen zu erwarten sind.

Der Aufsichtsrat der RAG hat dann in seiner außerordentlichen Sitzung am 14.03.2008 beschlossen, dass der Abbau in der Primsmulde aufgegeben wird und dies auch für den Abbau im Flöz Schwalbach in benachbarten Feldesteilen gilt. Auf Basis der vorliegenden Gutachten kann bei einem weiteren Abbau in diesen Bereichen die Gefahr für Leib und Leben im Sinne der Vorgaben des Bundesberggesetzes nicht ausgeschlossen werden. Der Beschluss sieht darüber hinaus vor, den Abbau im Flöz Grangeleisen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen und im Flöz Wahlschied weiter zu verfolgen.

RAG und Landesregierung haben am 31.03.2008 eine kohlepolitische Erklärung abgegeben. Inhalt ist die beabsichtigte Verständigung über zentrale Punkte der Ausgestaltung der sozialverträglichen Beendigung des Saarbergbaus unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten. In der Erklärung ist festgehalten, dass RAG den Abbau im Feldesteil Primsmulde endgültig aufgibt. Das Bergwerk Saar ist damit auf Dauer nicht mehr zukunftsfähig. RAG und das Saarland streben an, vor der Aufsichtsratssitzung der RAG am 09.06.2008 zu einer abschließenden Verständigung zu gelangen.


Fragenkomplex: Erschütterungen
Zum Abbau im Flöz Grangeleisen beschäftigen sich die Zuschauerfragen vor allem mit der Gefahr weiterer Erderschütterungen. Was macht die Landesregierung beim nächsten Beben?

Die Stellungnahme der Landesregierung:
Der am 23.02.2008 von der RAG freiwillig eingestellte Betrieb des Strebs 20.4-Ost im Flöz Grangeleisen im Nordfeld des Bergwerks Saar ist am 02.04.2008 wieder angelaufen. Die Landesregierung hat die Wiederaufnahme der Abbautätigkeit im Flöz Grangeleisen von der Erfüllung mehrerer Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht, die die Behebung bergbaubedingter akuter Gefahren an Gebäuden im Raum Hülzweiler und die konkrete Abbauführung betreffen. Grundlage der Entscheidung sind mehrere gutachterliche Stellungnahmen, die von der RAG bzw. der Landesregierung in Auftrag gegeben wurden. Die Gutachten haben übereinstimmend ergeben, dass eine Abbautätigkeit im Flöz Grangeleisen ohne Gefahr für Leib und Leben möglich sei.

Gibt es eine vereinbarte Grenze, bis zu welchen Magnituden und Schwinggeschwindigkeiten die Bürger Erschütterungen hinnehmen müssen? Wo liegt die Grenze zumutbarer Erdbebenstärken?

Die Stellungnahme der Landesregierung:
Nein. Auf die Antwort zur vorherigen Frage wird verwiesen.

Wie wird die Landesregierung reagieren, wenn es beim weiteren Abbau zu Schwinggeschwindigkeiten von über 5 mm/s kommt?

Die Stellungnahme der Landesregierung:
Nach den Anhaltswerten der DIN 4150 Teil 3 (Erschütterungen im Bauwesen - Einwirkung auf Gebäude) können Erschütterungen mit einer Schwinggeschwindigkeit größer 5 mm/s zu Schäden an Gebäuden führen.

Die Bergbehörde kann gemäß Â§ 56 Bundesberggesetz bei gravierenden bergbaubedingten Erderschütterungen nachträgliche Auflagen zu den Sonderbetriebsplanzulassungen anordnen. Im Falle einer unmittelbaren Gefährdung von Leben und Gesundheit der Beschäftigten oder Dritter kann die Bergbehörde eine vorläufige Betriebseinstellung gemäß Â§ 71 Bundesberggesetz anordnen.



Fragenkomplex: Kohleabbau im Flöz Wahlschied
Auch der für 2009 geplante Kohleabbau im Flöz Wahlschied-West unter der Ortsrandlage von Reisbach ist für viele von Interesse. Worauf müssen sich die Reisbacher Bürger einstellen in Sachen Abbau, Vernässung und Schadensregulierung?

Die Stellungnahme der Landesregierung:
Die RAG beabsichtigt, im Jahr 2009 den Streb 8.7-West im Flöz Wahlschied im Dilsburgfeld südlich von Reisbach abzubauen. Für diesen Streb liegt eine bestandskräftige Rahmenbetriebsplanzulassung aus dem Jahr 1990 vor. Die Anhörung der Oberflächeneigentümer ist bereits erfolgt. Die Zulassung der Bergbehörden steht hingegen noch aus. Mit Blick auf das Erschütterungsereignis vom 23.03.2008 hat die RAG angekündigt, das Anhörungsbetriebsplanverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit komplett zu wiederholen. Ein entsprechender Antrag ist bei den Bergbehörden noch nicht eingegangen. Die Lage vor Ort ist derzeit vor allem durch erwartete klassische Bergschäden und die Angst vor Vernässungen geprägt.

Nach der Planung der RAG soll der letzte Abbau des Bergwerks Saar im Zeitraum Herbst 2010 bis Frühjahr 2012 im Flöz Wahlschied auf der Ostseite des Dilsburgfeldes zwischen Obersalbach und Reisweiler stattfinden. Für die noch nicht näher spezifizierten Bauhöhen liegt eine bestandskräftige Rahmenbetriebsplanzulassung aus dem Jahr 1990 vor. Das Anhörungsbetriebsplanverfahren muss noch komplett durchgeführt werden. Ein entsprechender Antrag liegt bei den Bergbehörden noch nicht vor.




Fragenkomplex: Zukunft der Bergleute
Neben der Entwicklung im saarländischen Bergbau beschäftigten sich viele Fragen mit den Zukunftsaussichten für die Bergleute. Dabei geht es vor allem um die Chancen auf dem saarländischen Arbeitsmarkt, aber auch um die im deutschen Steinkohlebergbau praktizierte Vorruhestandsregelung. Danach können Untertage-Beschäftigte mit Erreichen des 50. Lebensjahres in Vorruhestand, während Ãœbertage-Beschäftigte bis 57 arbeiten müssen. Dazu wurde kürzlich von der saarländischen Politik erwogen, die Ãœbertage-Beschäftigten mit den Untertage-Beschäftigten hinsichtlich der Vorruhestandsregelung über das so genannte Anpassungsgeld gleichzustellen. Ist man in dieser Angelegenheit weiter gekommen?

Die Stellungnahme der Landesregierung:
In der kohlepolitischen Rahmenvereinbarung und im Steinkohlefinanzierungsgesetz ist vorgesehen, dass die Anpassungsgeldregelung für die Arbeitnehmer des deutschen Steinkohlenbergbaus bis Ende 2022 verlängert wird.

Mit Blick auf die nach dem Erschütterungsereignis vom 23.02.2008 drohende sofortige Schließung des Bergwerks Saar hatte die Landesregierung die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die in § 239 SGB VI geregelte Knappschaftsausgleichsleistung für Untertage-Beschäftigte zumindest befristet auch auf die Ãœbertage-Beschäftigten im saarländischen Steinkohlenbergbau ausgedehnt werden kann. Dies würde die Problemlösung beim Ãœbertagepersonal des Bergwerks Saar und der Servicebereiche der RAG AG im Saarland wesentlich erleichtern. Der Bund hat in einer ersten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass eine Ausdehnung der Knappschaftsausgleichsleistung auf das Ãœbertagepersonal kohlepolitisch nicht unproblematisch sei, da hierfür auch eine Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes erforderlich wäre.

Infolge des von der RAG mittlerweile vorgelegten Konzepts eines Rumpfbergbaus bis 2012 hat sich sowohl planerisch als auch personalpolitisch eine neue Situation ergeben. Das Bergwerk Saar soll nach den Planungen der RAG bis 2012 rund ein Drittel der bisherigen Förderung mit rund zwei Dritteln der bisherigen Belegschaft darstellen. Gleichwohl würde die Ausdehnung der Knappschaftsausgleichsleistung auf das Ãœbertagepersonal die Gestaltung des sozialverträglichen Auslaufens des Saarbergbaus erheblich erleichtern."

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Re: Fassungslos ---- Hülzweiler

Beitrag von merlin » Mo, 14.04.2008 13:19

........noch sucht die Dillinger Hütte..........also bewegen.................
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul



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Andi
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Re: Fassungslos ---- Hülzweiler

Beitrag von Andi » Mo, 14.04.2008 15:54

Suedpol hat geschrieben:Andi Dommschwätzer,

1. Den Rempler hast Du übersehen, ;-)
2. die Lügner sind überführt: http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic ... a&start=45
:?: Wie soll ich die Anrede verstehen?

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